Neue Bestimmungen für Kleinsendungen per Post aus dem Ausland
Die uruguayische Zollbehörde Dirección Nacional de Aduanas (DNA) hat mit Verordnung vom 08.04.2015 und gültig seit 13.04.2014 das Verfahren für Bestellungen per Internet und ohne Expresszustellung, d. h. per Post und nicht Kurierdienst, mit einem Wert von maximal USD 50 neu geregelt, da diese in der Vergangenheit nicht erfasst wurden.
So muss die Post nunmehr neben Angaben zum Empfänger Daten der für die Bezahlung der Ware verwendeten Kreditkarte sowie eine Produktbeschreibung gemäß einer Tabelle dem Zoll übermitteln.
Es soll damit sichergestellt werden, dass auch diese Sendungen unter dem Jahreszollfreikontingent für Internetbestellungen aus dem Ausland pro Person von maximal fünf Einkäufen mit einem Gesamtwert von höchsten USD 200 und Gewicht von 5 kg erfasst werden. Natürlich steht es dem Empfänger frei, auf dieses Kontingent zu verzichten bzw. für andere Sendungen zu verwenden, womit ein Zollsatz von 60 Prozent zur Anwendung kommt.