Peru: Neues Migrationsgesetz für Expats tritt in Kraft

Am Donnerstag (2.) ist im südamerikanischen Land Peru das am 7. Januar im Amtsblatt veröffentlichte neue Migrationsgesetz für Expats in Kraft getreten. Laut dem Amt für Migration „Superintendencia Nacional de Migraciones“ wird durch diese neue Gesetzgebung der Prozess des Eintritts für Ausländer, die hochqualifiziert sind und für Investoren und Freiwillige, die bereit sind zur Entwicklung des Landes beizutragen, wesentlich vereinfacht.

 

Das neue Migrationsgesetz klassifiziert zwei Migrationsbedingungen
Das neue Migrationsgesetz klassifiziert zwei Migrationsbedingungen (Foto: migracionesperu)

Das neue Migrationsgesetz klassifiziert zwei Migrationsbedingungen, die erste ist vorübergehend/temporär: Die Regierung wird Visa von 183 Tagen an Personen gewähren, die als Touristen und Freiwillige ins Land kommen; bis zu 365 Tage für Forscher, Geschäftspartner und temporäre Arbeitskräfte; 90 Tage für Künstler und Sportler und 30 Tage für internationale Teams wie Journalisten. Die zweite Bedingung ist der Wohnsitz: Die Regierung wird das Visum nach den Qualifikationen der Besucher und dem Motiv der Einreise in das Land gewähren. Eine 365-tägige Aufenthaltserlaubnis wird für Fachleute, Freiwillige, die in Regierungs- und Nichtregierungsorganisationen tätig sind, Studenten, Rentnern und religiöse Freiwillige gewährt.

Ausländer, die in Peru investieren möchten, können zunächst ein Visum aus geschäftlichen Gründen beantragen. Später, wenn die Investition erfolgreich sind und einige Waren im Land erworben wurden, kann dieser Personenkreis eine Aufenthaltsgenehmigung als Investor erhalten.

latina-press

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