Buenos Aires. Der Oberste Gerichtshof Argentiniens hat einstimmig die im März dieses Jahres vorgenommenen Erhöhungen der Gaspreise durch die Regierung von Präsident Mauricio Macri gedeckelt. Mit Beschluss vom Donnerstag darf bis auf weiteres die Preiserhöhung im Vergleich zu Dezember 2015 die Marke von 400 Prozent nicht übersteigen. Höhere Tarife bezeichnete das Gericht als „irrational“. Es stellte fest, dass die Regierung die verfassungsmäßige Pflicht einer vorherigen öffentlichen Anhörung nicht erfüllt habe. Von der Entscheidung ausgenommen sind Unternehmen jeder Größe.
Einstimmige Entscheidung des Obersten Gerichtshofs: Preiserhöhungen müssen sozial verträglich sein – QUELLE: TWITTER @OETEC |
Die Richter betonen in ihrem Beschluss die öffentliche Anhörung als Mechanismus der bürgerlichen Partizipation und Kontrolle bei jeder Tarifveränderung, wie es die Verfassung sowie das geltende Gasgesetz vogeben. Durch das einstimmig gefällte Urteil werden alle bisherigen Tariferhöhungen für Privathaushalte seit Macris Amtsantritt für nichtig erklärt, die das Vierfache des Preises im letzten Jahr übertreffen. Mit Erfüllung einer ordnungsgemäßen öffentlichen Anhörung bleibt es der Regierung dennoch möglich, darüber hinausgehende Preiserhöhungen zu beschließen.
Diese sollen allerdings, so das Gericht weiter, sozial verträglich und differenziert oder für finanzschwache Bevölkerungskreise reduziert gestaltet werden. Die etablierten Preisanstiege hätten zur „Exklusion einer Vielzahl von Nutzern von besagten essentiellen Dienstleistungen“ geführt. Ein übermäßiger Tarif „könnte als ‚beschlagnahmend‘ beurteilt werden, insofern er auf irrationale Weise einen exzessiven Anteil von Einkommen der zu berücksichtigenden Familiengruppe abzieht“, heißt es in dem Urteil.
Von Denis Mainka
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