Brasilien und Uruguay haben am Mittwoch (09.12) ein Abkommen über den freien Handel von Autos unterzeichnet. Damit gibt es 100 Prozent Zollpräferenz für Produkte, die regional hergestellte Teile beinhalten. Bei brasilianischen Autos und Autoteilen soll der Regional-Anteil bei mindestens 55 Prozent liegen, für Uruguay bei mindestens 50 Prozent. Das Abkommen wird am 1. Januar 2016 in Kraft treten.
Das Abkommen gilt unter anderem für Autos und Autoteile. Copyright: Agência Brasil |
Zu den Produkte, die im Abkommen berücksichtigt sind, gehören Personenkraftwagen, Busse, Lkw, Landmaschinen, Autoteile, Fahrwerk und Reifen. Für Produkte, die nicht den Mindestwert beim Regional-Anteil erfüllen, wurde ein Handelskontingent festgelegt: 650 Millionen US-Dollar für Uruguay und 325 Millionen US-Dollar für Brasilien.
Das Abkommen besitzt auch eine Austrittsklausel für Situationen des Ungleichgewichts im Handel zwischen den beiden Ländern. In solchen Fällen kann eines der Länder die vorübergehende Aussetzung des freien Handels verlangen. Dann wird ein bilateraler Ausschuss die Lage überprüfen und Korrekturmaßnahmen vorschlagen, um den freien Handel wieder herzustellen. (ls)