Nicht gekennzeichnet wird das Essen in Restaurants sowie Enzyme.
Die Regierung des Departements Montevideo hat eine Kennzeichnungspflicht für gentechnisch veränderte Lebensmittel beschlossen. Laut ernährungswissenschaftlichen Regularien muss künftig auf dem Etikett von in Montevideo verkauften Lebensmitteln ersichtlich sein, ob darin gentechnisch veränderte Organismen (GVO) enthalten sind. Damit wolle man dafür sorgen, das Konsumenten wählen könnten, ob sie Nahrung mit GVO zu sich nehmen wollten oder nicht, so das Ziel der Initiatoren der Gesetzesvorlage, mit deren Erarbeitung nach Angaben der uruguayischen Zeitung La Diaria im Sommer des vergangenen Jahres begonnen worden und von einer interdisziplinären Expertenkommission weiter bearbeitet worden war.
Die Initiatoren des Projekts, zu denen neben anderen zivilgesellschaftlichen Organisationen Slow Food Uruguay, Friends of the Earth und die Organisation Ceuta gehören, begrüßten den Beschluss als Erfolg, und „großen Fortschritt in Richtung auf Klarheit und Transparenz bezüglich der Information über Lebensmittel, die wir hier in Uruguay zu uns nehmen“, zitiert La Diaria aus einer Stellungnahme der Initiatorengruppe.
Umsetzung wird noch erarbeitet
Kennzeichnungspflichtig wären laut Beschluss alle Lebensmittel, die zu mehr als 1 Prozent aus gentechnisch veränderten Lebensmitteln bestehen. Die Kennzeichnungspflicht gilt nicht für Essen in Restaurants und solche Lebensmittel, die keiner Verpackung bedürfen. Auch Enzyme und Stoffe, die ausschließlich als technische Hilfsmittel verwendet werden, wie etwa Hefen, müssen nicht gekennzeichnet werden.
Gegenwärtig arbeitet die Kommission an der genauen Form der Etikettierung. Im Gespräch sei ein Aufdruck in Form eines Schildes mit einem großen schwarzen „T“, um Produkte mit gentechnisch veränderten Bestandteilen zu kennzeichnen. Zudem muss künftig auf der Verpackung der Hinweis „Dieses Produkt enthält gentechnisch veränderte Organismen“ stehen.
Möglicherweise könnte dieser Vorschlag sogar noch erweitert werden, erklärte das Kommissionsmitglied Laura Rosano gegenüber La Diaria. Im März werde man mit der Gesundheitskommission des Parlaments des Departements Montevideo zusammenkommen. Diese habe bereits einen „noch umfassenderen“ Kennzeichnungsvorschlag vorgestellt, der auch Tierfutter und Saatgut umfasse.
In der Europäischen Union müssen Lebensmittel, die GVO enthalten, in der Zutatenliste einen Hinweis enthalten, wenn die Ausgangspflanze gentechnisch verändert worden ist. Zusatzstoffe sind jedoch, ebenso wie Produkte von Tieren, die mit gentechnisch verändertem Futter ernährt wurden, nicht kennzeichnungspflichtig.
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