PayPal wegen Durchsetzung der US-Blockade gegen Kuba in Deutschland verurteilt

Dortmunder Unternehmer erwirkt Gerichtsurteil gegen Online-Dienstleiter. Unternehmen hatte Konto wegen Kuba-Konzert gesperrt. Viele vergleichbare Fälle

Berlin. Der Online-Bezahldienst Paypal ist vor einem deutschen Gericht erstmalig verurteilt worden, weil das Unternehmen Kunden außerhalb der USA unter Berufung auf die US-Sanktionsgesetze gegen Kuba Konten sperrt. Das Landgericht Dortmund wies die in Luxemburg ansässige europäische Filiale des Online-Dienstleisters in einem einstweiligen Verfügungsverfahren bei einer Strafandrohung von 250.000 Euro an, die Kontosperrung gegen einen Kunden in Nordrhein-Westfalen aufzuheben. In dem Urteil der 3. Zivilkammer des Landgerichts Dortmund, das amerika21 vorliegt, wurde PayPal verboten, dem Unternehmen mit Verweis auf US-amerikanische Embargovorschriften Konten zu sperren, auch wenn bei den Geschäften über Paypal die Begriffe „Kuba“, „Cuba“, „kubanisch“ oder „cubanisch“ vorkommen.

Konto eingeschränkt“ – Diese Nachricht bekamen offenbar zahlreiche
Nutzer, die Produkte aus Kuba anboten – QUELLE: SAIDUL A SHAARI


Der Dortmunder Ticketanbieter Proticket hatte Ende vergangenen Jahres Eintrittskarten für das Tanzmusical „Soy de Cuba“ sowie ein Konzert mit der kubanischen Sängerin Addys Mercedes angeboten. Ende November sperrte Paypal das Konto von Proticket, über das die Karten bis dahin bezahlt werden konnten. Paypal begründete dies mit den US-Sanktionen gegen Kuba. Auch die europäische Vertretung müsse sich an die US-Gesetze halten, hieß es zur Begründung. Proticket klagte und bekam  Recht. „Auf den vorliegenden Fall kommt zunächst deutsches Recht zur Anwendung“, heißt es zur Begründung.

Das Urteil gegen Paypal ist der vorläufige Höhepunkt jahrelanger Streitigkeiten zwischen dem Online-Dienstleister und Kunden in Deutschland, die Produkte aus Kuba verkaufen. Paypal meint, dass auch in Deutschland US-amerikanisches Recht gilt und damit auch die einschlägigen Gesetze gegen Kuba – Trading with the Enemy Act (1963), Torricelli Act (1992) und Helms Burton Act (1996) – durchgesetzt werden müssen. Das Unternehmen hatte vor diesem Hintergrund mehrfach Konten gesperrt, meist endeten die Konflikte aber in Vergleichen. Dabei verpflichtete Paypal Europe die Kunden in mehreren Fällen zugleich schriftlich, die jeweiligen Konflikte und Vereinbarungen nicht öffentlich zu machen. Proticket hat dieses Vorgehen als erstes betroffenes Unternehmen abgelehnt und geht nun an die Öffentlichkeit.

„Wir führen gerade einen Rechtsstreit wie David gegen Goliath gegen den in Europa marktbeherrschenden Zahlungsdienstleister Paypal“, sagte Proticket-Geschäftsführer Karsten Killing gegenüber amerika21. Besonders ärgert den Dortmunder Geschäftsmann die Sperrung des Kontos mit zehntausenden Euro Guthaben. Er wolle daher auch die  Zuverlässigkeit von Paypal beim Umgang mit fremdem Geld prüfen lassen. „Grundlage für einen Zahlungsdienstleister wie Paypal mit einer Bankzulassung in Luxemburg sollte eigentlich ein solider und umsichtiger Umgang mit fremden Geld sein“, sagt er.

Von Harald Neuber
weiterlesen bei amerika21

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.